Hortanmeldung zukünftiger Erstklässler
Liebe Eltern,
Ihr Kind kommt bald in die Schule und wenn Sie Betreuung vor oder nach der Schule benötigen, können Sie Ihr Kind im Hort anmelden. Wir als Förderverein der Schlossschule Gomaringen e.V. übernehmen die Hortbetreuung der Grundschüler.
Sie können ab sofort telefonisch einen Termin zur Anmeldung bei uns vereinbaren.
- Kontakt: Susanne Wörner,
Telefon: 0163-9715376 -
E-Mail: info@fvssg.de.
Persönliche Anmeldetermine sind zwischen Donnerstag, 22.02.2024 und Freitag, 08.03.2024 möglich. Anmeldeschluss für Anmeldungen im Hort ist Freitag, 08.03.2024.
Unsere Anmeldezeiten sind wie folgt:
- Montag 15:00 – 17:00 Uhr
- Dienstag 08:30 – 10:30 Uhr
- Mittwoch 08:30 – 10:30 Uhr
- Mittwoch 16:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 – 11:00 Uhr
- Donnerstag 16:00 - 17:00 Uhr
Zu dem vereinbarten Termin kommen Sie persönlich zu uns zur Anmeldung ins Mensagebäude (rot-blaues Gebäude, Kirchstraße 29). Der Termin dauert ca. 20 Minuten.
Anmeldeunterlagen für das Schuljahr 2024-25 sind Anfang Februar 2024 verfügbar:
- Online unter fvssg.de/hort/
- Ausgedruckt zum Mitnehmen. Eine Kiste mit ausgedruckten Anmeldeunterlagen steht vor der gelben Eingangstür, Kirchstraße 29, Gomaringen, rot-blaues Gebäude.
Bitte bringen Sie zum Anmeldetermin folgende Unterlagen mit:
- Ausgefüllten Anmeldeunterlagen
- Anmeldung zur Betreuung
- Angaben zum Kind (2-seitig)
- Aufnahmeantrag – Vereinsmitgliedschaft (entfällt, wenn Sie bereits Mitglied sind)
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Formular Hort Eingewöhnungswoche
- Die Bedingungen der Kernzeit- und Hortbetreuung sind für Ihre Unterlagen
- Nachweis des Masernschutz durch:
- Nachweis von 2 Masernimpfungen (Impfpass) oder
- Nachweis einer Immunität (Laborbefund muss ärztlich interpretiert sein) oder
- bei Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, muss dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden
Wird kein Masernschutz-Nachweis vorgelegt, dürfen die Kinder gesetzlich geregelt in der Einrichtung nicht aufgenommen werden.
Für weitere Fragen zum Thema Masernschutz verweisen wir an die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
sowie - https://www.masernschutz.de/.
Wir freuen uns, Sie bald kennenzulernen.
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Wörner/Mandy Siemß
(Geschäftsführung)